Die unerwünschte Werbung per E-Mail

Wird unter Kaufleuten eine unerwünschte E-Mail-Werbung geschickt, kann eine Vertragsstrafe von 3.000,00 Euro zu zahlen sein, wenn bereits vorher eine strafbewerte Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und damit gleichzeitig das

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Schreibmaschine

Empfehlungs-eMail

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-eMail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-eMail des Unternehmens selbst. Richtet sich

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Oberlandesgericht München

Werbegeschenke

Eine rechtserhaltende Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenG liegt nicht vor, wenn Werbegeschenke als Belohnung für den Kauf anderer Waren und zur Förderung des Absatzes dieser Waren verteilt werden, es sei denn, dies geschieht auch, um für

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Bundesverwaltungsgericht

Werbe-eMails per Autoresponder

Bei einem einmaligen Emailkontakt kann ein Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung in die Übersendung von Werbeemails erteilt wurde. Eine trotzdem übersandte Werbeemail stellt eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung verlangt werden kann. Manche eMail-Terroristen versuchen es trotzdem

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Nervige eMail-Werbung

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer eMail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

Dies stellte der Bundesgerichtshof jetzt auf die Klage von Frankfurter Rechtsanwälten klar, nachdem in der Vorinstanz das Oberlandesgericht

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Werbe-eMails und Opt-Out-Klauseln

Der Bundesgerichtshof hat heute den Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS erweitert und formularmäßige „Opt-out“-Erklärungen, wie sie sich in vielen Vertragsvordrucken befinden, für teilweise unwirksam befunden.

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte

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