Für Bier darf nicht mit der Angabe „bekömmlich“ geworben werden; die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in einer Bierwerbung ist unzulässig.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucherschutzverband und einer Brauerei aus dem Allgäu, die seit seit
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