Die Frage der urheberrechtlichen Unzulässigkeit von Werbeblockern bleibt weiter offen. Der Bundesgerichtshof hat das bei ihm anhängige Verfahren zur Nachholung weiterer Feststellungen an das Hanseatische Oberlandesgericht zurückverwiesen.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof zurückverwiesenen Verfahren klagt ein Verlagshaus, die Axel Springer SE, gegen die
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