Apotheke

K(l)eine Werbegeschenke in der Apotheke

Es ist nach zwei aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren.

Der Bäckereigutschein[↑]

In dem ersten der beiden hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Die Kuschelsocken vom Apotheker

Es liegt ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden einer Apotheke aber gekoppelt an den Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels

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