Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall lud eine Bank unterschiedliche, von ihrem Vorstand betreute, vermögende Privatkunden zu
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