In Prospekten eines Lebensmitteldiscounters gegenüber Verbrauchern darf nbicht mit einer prozentualen Preisermäßigung geworben werden, wenn sich die Ermäßigung nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, sondern auf einen angegebenen „UVP“ (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers bezieht.
So hat das
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