Darf Wein bekömmlich sein?

Das Gemeinschaftsrecht regelt in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben bei der Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln. Darunter fallen nach der Verordnung alle Angaben, mit denen ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der

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Wein ist nicht bekömmlich

Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als „bekömmlich” bezeichnet werden, urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz verwendet auf den Etiketten ihrer Weine Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder und bei deren Bewerbung

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