Die Leuchtreklame am Haus nebenan

Eine bewegliche und ständig wechselnde Leuchtreklame an einem Wohnhaus in Bereichen reiner oder überwiegender Wohnnutzung ist völlig untypisch und deshalb für die Bewohner des Nachbargebäudes regelmäßig nicht zumutbar. Eine solche Werbetafel kann auch gegen das Verunstaltungsverbot des § 11 der

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das Werbeschild an der Hauswand

Bei einem seit ca. 10 Jahren an einer Hauswand angebrachten Werbeschild, das aufgrund einer bauaufsichtlichen Verfügung entfernt werden soll, ist eine Vorbildwirkung nicht zu befürchten. Wenn es keine Gefahr für Fußgänger und Zulieferer darstellt, muss das Schild nicht sofort entfernt

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