Vorübergehende Übertragung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens – und die Konkurrentenklage

Die Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens zur vorübergehenden vertretungsweisen Wahrnehmung unterliegt, auch wenn sie mit Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle erfolgt (Nr. 2 des Erlasses „Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten“ vom 01.08.2011), nicht dem Grundsatz der Bestenauslese (Art.

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