Der Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV nF) enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat. Durch eine Werbung, in der das Flaschenpfand nicht in den Preis einberechnet, sondern
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