Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über die Zulässigkeit einer „Zeugnisaktion“ eines Elektronik-Fachmarktes zu entscheiden, der in einer Zeitungsanzeige mit einer Werbeaktion warb, bei der Schüler eine Kaufpreisermäßigung von 2 € für jede Eins im Zeugnis erhielten. In der Anzeige wurde darauf
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