Bauzeitzinsen

Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbar, können sie nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in die Herstellungskosten des Gebäudes einbezogen werden, wenn das

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Bundesfinanzhof

Fahrten zu Orchesterproben

Als steuermindernde Werbungskosten können Aufwendungen eines Lehrers für Fahrten zu Orchesterproben bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht abgezogen werden, da sie keine Fortbildungskosten sind.

So die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Schullehrers und Fachlehrers

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Kindergeld und Studiengebühren

Im Rahmen der Kindergeld-Bewilligung sind Semestergebühren insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar. Die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren stellen keine Mischkosten dar, sondern sind grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, auch wenn der Studierende

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Kein Drittaufwand bei Vermietungsgesellschaft

In einem aktuell entschiedenen Fall des Finanzgerichts Köln stritten die Beteiligten darüber, ob Zinsen aus einem vom Nichteigentümer-Ehegatten aufgenommenen Darlehen bei einer Feststellungsgemeinschaft als Werbungskosten abziehbar sind, an welcher der Eigentümer-Ehegatte hälftig beteiligt ist.

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln

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Abrisskosten sind Herstellungskosten

Soll ein Gebäude später abgerissen werden und wird es mit dieser Absicht in das Betriebsvermögen eingelegt, sind die Abrisskosten keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sondern Herstellungskosten.

So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Das Finanzamt

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Doppelter Mietaufwand als Werbungskosten abziehbar

Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten und Familienheimfahrten sowie Verpflegungsmehraufwand können unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass aufgrund eines Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein können.

Dabei stehen

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Kinderbeförderung zur Schule

Fahrtaufwendungen für die Kinderbeförderung zur Schule sind keine Werbungskosten der Eltern und auch keine außergewöhnliche Belastung.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Rheinhland-Pfalz in Neustadt können Fahrtaufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Kraftfahrzeug zur

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Einbehalt von Tagegeldern

Steuerfreie Erstattungen für Reisekostenvergütungen oder Trennungsgelder stehen dem Abzug von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten nur insoweit entgegen, als sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich ausgezahlt wurden.

Soweit der Arbeitgeber entsprechend den reisekostenrechtlichen Bestimmungen von seinem Einbehaltungsrecht Gebrauch macht oder die Vergütungen gekürzt hat,

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Kosten des Erststudiums

Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten. Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium oder eine erstmalige Ausbildung können grundsätzlich nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden, urteilte jetzt das Finanzgericht Münster. Etwas anderes gelte nur, wenn die

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Bundesfinanzhof

Reinigung von Berufskleidung

Nachgewiesene Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sein. Dies gilt freilich nur für typische Berufskleidung.

In einem jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Rechtsstreit war die Klägerin als Hauswirtschafterin bei einer

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Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften können nach einer Entswcheidung des Bundesfinanzhofs als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird.

In dem vom Bundesfinanzhof

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Studienreise in die USA

Aufwendungen für eine sowohl beruflich als auch privat motivierte Studienreise sind nach Ansicht des Finanzgerichts Münster nur dann – teilweise – steuerlich abzugsfähig, wenn die beruflichen und privaten Reiseanteile objektiv voneinander getrennt werden können.

Die Klägerin des vom Finanzgericht Münster

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Aufwendungen für das Statusfeststellungsverfahren

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV – zur Klärung der Frage, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt – sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Werbungskosten

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Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

Strafverteidigungskosten können bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit allenfalls dann als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die das Strafverfahren betreffende Handlung im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung erfolgte.

In einem jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Streitfall ist der Kläger wegen Vorteilsannahme vom

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Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt veranlasster (also sowohl beruflich wie privat veranlasster) Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen.

Aufwendungen

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Mexiko olé!

Sprachreisen und Sprachkurse im Ausland rufen regelmäßig einen Streit mit dem Finanzamt hervor bei dem Versuch, die Kosten als Werbungskosten geltend zu machen. Strittig ist insoweit regelmäßig, ob die Reise ausschließlich beruflich veranlasst oder vielleicht nicht doch auch privat veranlasst

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Polizei-Handball

Die Aufwendungen für einen in der Freizeit betriebenen Sport können auch bei einem Polizeibeamten nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden.

In einem jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Rechtsstreit machte der Kläger in der Einkommensteuererklärung 2006

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Beruflich genutzte Nicht-Arbeitszimmer

Nutzt ein Arbeitnehmer Räume zu beruflichen Zwecken, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zugeordnet werden können, so sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen grundsätzlich uneingeschränkt als Werbungskosten gemäß § 9 Abs.

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Die Weihnachtsfeier des Abteilungsleiters

Kann auch ein angestellter Bereichsleiter bei seiner privaten Einkommensteuer Werbungskosten geltend machen für die Bewirtung seiner Mitarbeiter bei einer Jahresabschlussfeier? Nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist dies möglich.

Im Streitfall hatte der Kläger beim Finanzamt in seiner Steuerklärung 2006 mit

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Darlehn zur Pilotenausbildung

Schuldzinsen für Darlehen zur Pilotenausbildung sind nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz jedenfalls dann steuerlich nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, wenn im Anschluss an die Ausbildung eine Anstellung im Ausland – im entschiedenen Fall in Österreich – erfolgt.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Werbungskosten beim Polizisten-Dienstsport

Fahrtkosten, die einem Polizisten durch Fahrten zur dienstlich verordneten Sportausübung entstehen, sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg jedenfalls dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Sport auf Polizeisportanlagen auszuführen ist und sich auf solche Sportarten beschränkt, die typischerweise nicht Inhalt

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