Versorgungsausgleich, Ausgleichszahlungen und Werbungskosten I

Ausgleichszahlungen, die ein zum Vorsorgungsausgleich verpflichteter Beamter auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 1408 Abs. 2 BGB an seinen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, sind sofort als Werbungskosten abziehbar. Werden die Abfindungszahlungen fremdfinanziert, kann der Beamte die dadurch entstehenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger

Lesen

Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit

Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer regelmäßig nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde.

Lesen

Kosten einer Vertragsauflösung

Auch nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht können vorab entstandene vergebliche Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sie tätigt, um sich aus einer gescheiterten Investition zu lösen und so die Höhe der vergeblich aufgewendeten Kosten zu begrenzen.

Lesen

Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten

Wurde vermietetes Grundeigentum durch ein Darlehns finanziert, sind die gezahlten Darlehnszinsen regelmäßig Werbungskosten bei den mit dem Grundstück erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH jedoch nicht für die Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer Ablösung des Darlehns (etwa bei einem Verkauf des Grundstücks)

Lesen

Werbungskosten trotz abgekürztem Vertragsweg

Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.

Lesen

Darlehnsfinanzierte Erhaltungsaufwendungen

Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar; es kommt nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur

Lesen

Darlehnsfinanzierte Renten

Ein in den letzten Jahren mit großem Aufwand beworbenes Renten-Steuersparmodell hat jetzt auch den Bundesfinanzhof erreicht: Auch dann, wenn jemand aufgrund eines Finanzierungskonzepts eine Sofortrente als abgekürzte Leibrente (Rente I) durch ein endfälliges Darlehen finanziert und die auszuzahlenden Rentenleistungen u.a. dazu verwendet, um die Prämien für eine aufgeschobene Leibrente (Rente

Lesen

Neue Lohnsteuerkarte

Zur Zeit werden die neuen Lohnsteuerkarten für 2006 verschickt. Bevor Sie diese aber Ihrem Arbeitgeber abgeben, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie sich für das kommende Jahr nicht einen Freibetrag einlassen können.

Lesen

Auswärtstätigkeit

Seit dem Jahre 2001 werden die Aufwendungen von Arbeitnehmern für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit (derzeit) 0,30 EUR je Arbeitstag und Entfernungskilometer abgegolten (sog. Entfernungspauschale). Gleiches gilt für die Wochenendheimfahrten zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands im Zuge einer doppelten Haushaltsführung.

Lesen

Darlehnszins bei teilweise selbstgenutzten Immobilien

Wird ein Hausgrundstück gekauft oder ein Haus errichtet und das Haus sodann teils privat genutzt und teils vermietet, stellt sich die Frage, wie die Zinsen auf die Kauf- oder Baufinanzierung auf den privaten und den vermieteten Teil aufgeteilt werden können. Hier hat der Bundesfinanzhof nun eine bürgerfreundliche Lösung gefunden:

Lesen

Schuldzinsenabzug

Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die –gesondert ausgewiesenen– Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht.

Lesen