Das wegen Mängeln noch nicht abgenommene Werk – und die Insolvenz des Werkunternehmers

Der Insolvenzverwalter kann nur dann die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages verlangen oder die Erfüllung ablehnen, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung im Synallagma stehende Hauptleistungspflichten ganz oder teilweise ausstanden. Dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers steht kein Recht zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung zu, wenn der Besteller

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Werklohnanspruch – und die Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vergütungsanspruch aus § 649 S. 2 BGB besteht nicht, wenn der Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt vielmehr zur sofortigen Vertragsbeendigung, ohne dass dem Werkunternehmer ein Anspruch hinsichtlich der von ihm noch nicht erbrachten Leistung zusteht. Für ein außerordentliches Kündigungsrecht des Bestellers aus

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Abrechnung nach Einheitspreisen – und die Darlegungs- und Beweislast

Für den Umfang der erbrachten Leistungen ist grundsätzlich der Unternehmer darlegungs- und beweisbelastet. Bei der Abrechnung nach Einheitspreisen hat der Unternehmer nicht nur die Vereinbarung eines bestimmten Einheitspreises darzulegen und zu beweisen, sondern auch substantiiert vorzutragen, welche Bauleistung von ihm tatsächlich erbracht worden ist. Der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung

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Oberlandesgericht München

Vergütung für eine geänderte Leistung

Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt auf der von den Parteien vorausgesetzten Grundlage einer vorkalkulatorischen Preisfortschreibung in der Weise, dass – soweit wie möglich – an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird. Die Darlegungs- und Beweislast trägt dabei derjenige, der die Änderung für sich beansprucht; er hat

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Oberlandesgericht München

Der nach Zeitaufwand zu bemessende Vergütungsanspruch – und sein schlüssiger Vortrag

Für den schlüssigen Vortrag einer nach Zeitaufwand bemessenen Vergütungsanspruchs ist nicht erforderlich, dass die Klägerin angibt, welche Arbeiten sie zu welchem Zeitpunkt mit welchem Stundenaufwand erbracht haben will. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs bedarf es grundsätzlich nur der Darlegung, wie viele Stunden der Anspruchsteller für die

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Taschenrechner

Abschlagzahlungen,Werklohneinbehalt, Vertragserfüllungsbürgschaft – und die unwirksame Sicherungsabrede

Abschlagszahlungsregelungen, die vorsehen, dass der Auftraggeber trotz vollständig erbrachter Werkleistung einen Teil des Werklohns einbehalten darf, können zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede betreffend eine Vertragserfüllungsbürgschaft führen, wenn sie in Verbindung mit dieser bewirken, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten das Maß des Angemessenen überschreitet. Eine zwischen dem

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Schwarzarbeit – und der bereits gezahlte Werklohn

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu. InhaltsübersichtNichtigkeit des Schwarzarbeit-VertragsKein Schadensersatz wegen SchlechterfüllungKeine Gewährleistung wegen MängelKeine Rückforderung

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Der teilweise nichterfüllte Pauschalpreisvertrag

Der Werklohnanspruch des Unternehmers kann im Fall eines vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrags, sofern lediglich ganz geringfügige Leistungen ausstehen und keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Bestellers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird. Hat der

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Aufrechnung mit Mängelansprüchen gegen Werklohnansprüche

Rechnet der Auftraggeber gegen die streitige Werklohnforderung des Auftragnehmers mit Mängelansprüchen auf, darf ein Vorbehaltsurteil nur ergehen, wenn die Gegenforderung bei Würdigung des Parteivortrages oder der bisherigen Beweisergebnisse wahrscheinlich nicht besteht oder im Verhältnis zur Werklohnforderung wahrscheinlich geringes Gewicht hat und die weitere Aufklärung voraussichtlich so lange dauern wird, dass

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Der in den Augen des Auftraggebers ungeeignete Nachunternehmer

Teilt der Auftraggeber eines VOB-Vertrags dem Auftragnehmer mit, dass er den von diesem eingesetzten Nachunternehmer für ungeeignet hält, und verständigen sich Auftragnehmer und Auftraggeber darauf, dass der Nachunternehmer ausgetauscht wird, kann der Auftragnehmer hieraus keine zusätzlichen Vergütungsansprüche ableiten. Die Auftragnehmerin hat gegen die Auftraggeberin keinen Anspruch gemäß § 4 Abs.

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Vergütungsabrechnung nach Kündigung des Bauvertrages

Eine Klage auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bauvertrages kann, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht, auf eine Abrechnung gestützt werden, wonach vom vereinbarten Werklohn die unstreitigen Drittunternehmerkosten für die Fertigstellung des Bauwerks abgezogen werden. Ein Widerspruch gegen diese Abrechnung ist unbeachtlich, wenn der Auftraggeber nicht geltend

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Gerichtsgebäude

Die mit vielen kleinen Fehlern eingebaute Haustür

Ist eine Werkleistung mit Mängeln behaftet, die jede für sich genommen nicht erheblich ist, können sie dennoch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen, wenn sie alle zusammengenommen nicht unerheblicher Natur sind. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall einer Klage stattgegeben, mit der ein Auftraggeber die

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Die vertraglich abgekürzte Verjährungsfrist für Werklohnansprüche

Eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

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Werklohnanspruch des Subunternehmers bei Vertragsstrafeansprüchen des Auftraggebers

Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung

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Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können. Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur

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Schreibmaschine

Fälligkeit einer Werklohnforderung und die Einwendungsfrist

Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt

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Kostenüberschreitung bei unzutreffenden Angaben des Bestellers

§ 650 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, wenn die Überschreitung einer Kostenangabe des Unternehmers darauf zurückzuführen ist, dass der Besteller dem Unternehmer unzutreffende Angaben über den Um-fang des herzustellenden Werks (hier der Umfang der von dem Unternehmer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche) zur Verfügung gestellt hat. Dabei kann es für

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