Die Sachbezugswerte für freie Logis gehören nicht zum Arbeitsentgelt, wenn die jeweiligen Arbeitgeber die Unterkunft nicht gewährten, um die Arbeitsleistung der Pflegekräfte als Gegenleistung zu erhalten, sondern vielmehr, um die vertragsgemäße Leistung überhaupt zu ermöglichen.
Eine Sachleistung des Arbeitgebers an
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