Schlachthof

Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Verbot richteten, in der Fleischwirtschaft Personal als Werkvertragsbeschäftigte oder in Leiharbeit einzusetzen.

Die beschwerdeführenden Unternehmen sahen sich hierdurch in ihrem

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Werklohn – und die Schwarzgeldabrede

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließt ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz) wegen § 134 BGB nicht nur vertragliche Ansprüche aus, sondern auch Ansprüche aus Wertersatz oder Geschäftsführung ohne Auftrag.

Für die Annahme eines

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Nachtbaustelle

Bauträgerverträge – und die Gewährleistung

Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich bei nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauträgerverträgen weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein.

Für vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene

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Arbeitnehmerüberlassung als „Werkvertrag“

Die treuwidrige Berufung auf eine durch eine unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis formal gedeckte, aber nicht offengelegte, als „Werkvertrag“ bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Besteller und dem bei ihm eingesetzten Arbeitnehmer.

Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und

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Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Mit einem Anwendungsfall der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung eines Werkvertrages bzw. eines Dienstleistungsvertrages von der Arbeitnehmerüberlassung hatte sich aktuell das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu befassen. Konkret ging es um logistische Teilleistungen, die eine Tochter-GmbH für einen Klinikbetrieb erbringt:

Nach §

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Werkverträge oder Arbeitnehmerüberlassung im Konzern – der Stuttgarter Versuchsfahrer

Ein Versuchsfahrer erbringt regelmäßig tätigkeitsbezogene Leistungen, die Gegenstand eines Dienstverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses sein können, wenn er vorgegebene Fahraufträge abarbeitet. Ein abgrenzbares und abnahmefähiges Werk wird nicht erstellt. Der dem zugrundeliegende Kooperations- bzw. Projektierungsvertrag zwischen zwei Unternehmen ist nicht als Werkvertrag

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