Einem Handwerker, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Landgericht Frankenthal (Pfalz) die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des kompletten
Artikel lesen







































