Auch wenn ein Täter in der tatsächlich irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, Wertpapiere erwirbt und anschließend weiterverkauft, unterliegt der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Einziehung.
In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft
Artikel lesen


























