Frankfurt

Zuwendung eines Wertpapierdarlehens an die Tochtergesellschaft – als verdeckte Einlage

Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat die Konzernmutter eines Konzerns geklagt, die zu

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Wertpapierdarlehen – wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung

Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere, so spricht dies gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber. Die an die Stelle der darlehensweise ausgereichten Wertpapiere getretene Rückübertragungsforderung ist vom Darlehensgeber erfolgsneutral mit dem Buchwert der Wertpapiere zu aktivieren. Teilwertabschreibungen auf die Rückübertragungsforderung sind

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Die Wertpapierdarlehensgeschäfte eines Versicherungsunternehmens – und der Gestaltungsmissbrauch

Mit der Frage des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehensgeschäften eines Versicherungsunternehmens hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Für die vor dem 01.01.2008 getätigten Vertragsabschlüsse über Wertpapierdarlehen kommt § 42 AO i.d.F. des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001) vom 20.12.2001 -AO a.F.- zur Anwendung. Nach dessen

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