Werbeschreiben vom Anlageberater

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in Konkretisierung der durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz neu gefassten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes am 11. Februar 2010 ein Rundschreiben zur Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Mit diesem Auslegungsschreiben sollen den Banken Leitlinien vorgegeben werden, um künftig eine möglichst

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Daytrader nicht zwingend gewerblich tätig

Umfangreiche Wertpapiergeschäfte an in- und ausländischen Börsenplätzen stellen nicht stets eine gewerbliche Tätigkeit dar, sondern können u.U. als private Vermögensverwaltung anzusehen sein, so dass zwar die Gewinne aus dieser Tätigkeit der Einkommensteuer, nicht aber zusätzlich der Gewerbesteuer unterliegen. Das entschied

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