Segmentierungen bei der Einlagesicherung – und die Beitragspflicht zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber befugt war, im Jahre 1998 im Hinblick auf die zu normierende Anlagensicherungs- und Entschädigungsregelung die Einlagenkreditinstitute einerseits und die Wertpapierhandelsunternehmen andererseits unterschiedlichen Institutsgruppen zuzuordnen.

Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung

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Beratungspflichtverletzungen in der Anlageberatung – und die Verjährungfrist beim Vorsatz

Die Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG aF ist auf vorsätzliche Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen nicht anwendbar. Ein vorsätzliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kenntnis seiner Verpflichtung zur Aufklärung es gleichwohl unterlassen hat, seine als Berater tätigen Mitarbeiter anzuweisen, die

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Anlagevermittlung

Der Begriff der Anlagevermittlung ist in § 2 Abs. 3 Nr. 4 WpHG und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG inhaltlich gleich zu verstehen. Er unterscheidet sich von demjenigen des bürgerlichen Rechts. Anlagevermittlung nach dem Gesetz über

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