Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nach einem heute verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Euorpäischen Union nicht unter die Zollpräferenzregelung des Abkommens EG-Israel. Die Zollbehörden in der EU sind insoweit auch nicht an die Bestätigung der israelischen Behörden, dass die in den besetzten Gebieten erzeugten Waren unter die Präferenzbehandlung fallen,
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