Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Richterpult

Streiten sich zwei Influencerinnen …

Äußerungen eines Influencers über eine andere Influencerin können im Fall einer rechtswidrigen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts Unterlassungsansprüche auslösen. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche bestehen indes mangels eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Influencern und dem fehlenden Charakter der Äußerungen als geschäftliche Handlungen nicht.

Die klagende Influencerin

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Goldankäufer

Besteht zwischen Unternehmen, die den Goldankauf zum Geschäftsgegenstand haben und ihren Sitz einerseits in P. (Klägerin) und andererseits in W. (Beklagter) haben, ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn die Klägerin in ihrem Internetauftritt damit wirbt, dass sie Gold auch auf dem Postweg

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