Die konkrete Ausgestaltung einer Faktenprüfung auf Facebook darf für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer zu keinem Missverständnis führen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines auf einen Wettbewerbsverstoß gestützten Eilantrags auf Unterlassung stattgegeben und gleichzeitig das Urteil des Landgerichts Mannheim , das zu einem gegenteiligen Ergebnis
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