Der Apothekenautomat

Der Betrieb von Apothekenautomaten ist wettbewerbswidrig.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in den hier vorliegenden Fällen die Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Mosbach zurückgewiesen und die Untersagung des Betriebs eines Apothekenautomaten, wie er in Hüffenhardt eingerichtet war, bestätigt.

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Abwerbung über das Privathandy

Auch wenn der Arbeitnehmer auf seinem privaten Handy angerufen wird, gelten die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz.

So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall entschieden und gleichzeitig die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt

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