Wettvermittlungsstellen müssen zu anderen Wettvermittlungsstellen in Nordrhein-Westfalen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten.
Dies hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten am heutigen Tag zugestellten Urteil entschieden und damit die gemeinsame Klage einer Veranstalterin von Sportwetten und
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