Landgericht Bremen

Klage – Widerklage – Streitwert

§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen (hier: voneinander abgrenzbare Teile der

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Landgericht Leipzig

Drittwiderklage – einmal anders herum

Eine als Drittwiderklage bezeichnete Klagschrift eines am Rechtsstreit bislang unbeteiligten Dritten ist als eigenständige Klage zu behandeln. Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der neue Rechtsstreit mit dem bereits anhängigen Rechtsstreit zu verbinden ist.

Eine Widerklage setzt

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Landgericht Bremen

Teilurteil über die Widerklage

Bei erhobener Klage und Widerklage kann über die Widerklage ein Teilurteil ergehen, wenn diese selbständig zur Endentscheidung reif und von der Ent-scheidung über die Klage unabhängig ist. Die dem Erlass eines Teilurteils entgegenstehende Gefahr der Widersprüchlichkeit kann in der Berufungsinstanz

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Landgericht Bremen

Widerklage in der Berufungsinstanz

Eine in zweiter Instanz erhobene Widerklage kann auch auf Tatsachenstoff gestützt werden, der in erster Instanz zwar vorgetragen worden, für die Entscheidung über die Klage aber unerheblich ist.

Das Berufungsgericht muss seiner Entscheidung jedenfalls die bereits getroffenen Feststellungen zugrunde legen.

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Gerichtsstand der Drittwiderklage

Die Bestimmung über den besonderen Gerichtsstand der Widerklage ist auf Drittwiderklagen gegen den bisher nicht am Verfahren beteiligten Zedenten der Klageforderung entsprechend anzuwenden.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet § 33 ZPO für den bisher am Verfahren nicht beteiligten

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Widerklage im schriftlichen Verfahren

Über eine (Dritt-)Widerklage ist in einem auf den Schluss der mündlichen Verhandlung ergehenden Urteil nicht zu entscheiden, wenn die Widerklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erhoben wurde. Für die Erhebung einer (Dritt-)Widerklage außerhalb der mündlichen Verhandlung, insbesondere im

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