Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Urteil vom 20.2.2024 ein freisprechendes Urteil des Amtsgericht Freiburg gegen einen Klimaaktivisten wegen seiner Beteiligung an drei Straßenblockaden aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen.
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