Posttraumatische Belastungsstörung – als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern

Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört.  In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall erlebte der klagende Rettungssanitäter viele traumatisierende Ereignisse, unter anderem Amokläufe, Suizide und andere das Leben sehr belastende Momente. Im

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Der Straßenwärter als Ersthelfer – und die posttraumatischen Belastungsstörung

Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eines mehrfach als Ersthelfer tätig gewordenen Straßenwärters als Wie-Berufskrankheit fehlt es nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts an einem generellen Ursachenzusammenhang. Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die Konfrontation mit traumatischen Ereignissen anderer Personen (z.B. deren tatsächlichem oder drohendem Tod oder deren ernsthafter

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Wirbelsäulenerkrankung von Berufsgeigern

Bei Berufsgeigern kommt nach Ansicht des Bundessozialgerichts die Anerkennung einer Halswirbelsäulenerkrankung als Wie-Berufskrankheit derzeit nicht in Betracht. In den beiden jetzt vom Bundessozialgericht entschiedenen Verfahren waren die Kläger nach jeweils abgeschlossenem Musikstudium über Jahrzehnte als Berufsgeiger in verschiedenen Orchestern tätig. Da sie an Bandscheibenvorfällen im Bereich der Halswirbelsäule leiden, wurde

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