Posttraumatische Belastungsstörung – als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern

Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. 

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall erlebte der klagende Rettungssanitäter viele traumatisierende Ereignisse, unter anderem

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Der Straßenwärter als Ersthelfer – und die posttraumatischen Belastungsstörung

Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eines mehrfach als Ersthelfer tätig gewordenen Straßenwärters als Wie-Berufskrankheit fehlt es nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts an einem generellen Ursachenzusammenhang.

Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die Konfrontation mit traumatischen Ereignissen anderer

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Wirbelsäulenerkrankung von Berufsgeigern

Bei Berufsgeigern kommt nach Ansicht des Bundessozialgerichts die Anerkennung einer Halswirbelsäulenerkrankung als Wie-Berufskrankheit derzeit nicht in Betracht.

In den beiden jetzt vom Bundessozialgericht entschiedenen Verfahren waren die Kläger nach jeweils abgeschlossenem Musikstudium über Jahrzehnte als Berufsgeiger in verschiedenen Orchestern tätig.

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