Das gestohlene Wohnmobil

Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung, die sich in einem gestohlenen Wohnmobil befanden, sind nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg jedenfalls dann nicht steuerlich abzugsfähig, wenn keine Sachversicherung abgeschlossen wurde.

In dem jetzt vom FG Baden-Württemberg entschiedenen Fall wurde den

Artikel lesen