Mit den organisatorischen Anforderungen an die Kontrolle einer Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren erstrebte die Klägerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung. Sie hat gegen das
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