Das (Berufungs)Gericht darf nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist über einen Wiedereinsetzungsantrag entscheiden. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren
LesenSchlagwort: Wiedereinsetzungsfrist
Der verfristete Wiedereinsetzungsantrag
Gemäß § 45 StPO muss ein fristwahrendes Wiedereinsetzungsgesuch spätestens innerhalb einer Woche nach dem Wegfall des Grundes, der den Antragsteller an der rechtzeitigen Wahrnehmung einer Prozesshandlung gehindert hat, angebracht werden. Innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Wiedereinsetzungsgrund machen und darlegen, wann das Hindernis weggefallen ist, das
LesenDie versagte Prozesskostenhilfe – und die Frist für die Gegenvorstellung
Eine zum Zwecke der Herbeiführung einer gerichtlichen Selbstkorrektur erhobene Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung, mit der die beantragte Prozesskostenhilfe für ein fristgebundenes Rechtsmittel abgelehnt wurde, hat die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO einzuhalten. Einer Prozesspartei, deren für die Rechtsmittelinstanz innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Prozesskostenhilfegesuch nach Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird, steht
LesenUnklare Angaben im Wiedereinsetzungsantrag
Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden. Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu
LesenWiedereinsetzungsantrag – und die Ergänzung unvollständiger oder unklarer Angaben
Nach Ablauf der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung können (selbständige) Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben werden. War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag -ggf. auch von Amts wegen, wie aus § 110 Abs. 2 Satz 4 AO folgt- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren
LesenEntscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag – vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist
Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf das Gericht nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die
LesenPKH für die Berufung – und die Wiedereinsetzungsfrist
Der Umstand, dass dem Kläger in dem Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschluss des Berufungsgerichts vom 18.05.2016 die von ihm gewählten Prozessbevollmächtigten nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet wurden, führt nicht zu einer Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist. Im hier entschiedenen Fall hatte sich der Kläger von diesen Prozessbevollmächtigten schon im Prozesskostenhilfeverfahren vertreten
LesenKontrollpflichten – und der Beginn Wiedereinsetzungsfrist
Nach § 233 Satz 1 ZPO ist einer Partei, die ohne ihr Verschulden verhindert ist, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO einzuhalten, auf fristgerechten Antrag hin (§ 234 Abs. 1, 2
LesenWiedereinsetzung wegen Verteidigerverschuldens – und der Fristbeginn
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auf Antrag demjenigen zu gewähren, der ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten (§ 44 Satz 1 StPO). Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch
LesenDie nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist
Ein mittelloser Steuerpflichtiger ist an der formgerechten Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf PKH als unverschuldet verhindert anzusehen, sodass ihm nach der Entscheidung über das PKH-Gesuch grundsätzlich Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist zu gewähren ist. Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, dass der
LesenWiedereinsetzung – und der Fristbeginn
Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm nach § 60 Abs. 1 VwGO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung, des Antrags
LesenÜberlange Postlaufzeit – und die Wiedereinsetzung bei einem Einschreiben/Rückschein
Das Hindernis entfällt, wenn es nicht mehr unverschuldet ist und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand damit nicht mehr rechtfertigen kann. Das ist der Fall, sobald ein Beschwerdeführer beziehungsweise sein Bevollmächtigter Kenntnis von der Fristversäumung erhält oder bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt hätte
LesenWiedereinsetzung – und der unterlassene gerichtliche Hinweis
Macht der Beschwerdeführer geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, hat er darzustellen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Die mangels eines richterlichen Hinweises zunächst
LesenWiedereinsetzung bei unterschlagener Ersatzzustellung – aber nicht nach über einem Jahr
Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig, wenn die Fristversäumung dadurch verursacht worden ist, dass ein zuzustellendes Schriftstück von der Person, an die eine zulässige Ersatzzustellung erfolgte, dem Empfänger vorenthalten wurde. Nach § 234
LesenDie abgelehnte Prozesskostenhilfe – Anhörungsrüge und Wiedereinsetzungsfrist
Eine gegen den ablehnenden PKH, Beschluss gerichtete Anhörungsrüge ist für den Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags ohne Einfluss, wenn der Kläger die Klageerhebung zurückstellt, ohne dass die Anhörungsrüge konkrete Aussicht auf Erfolg hat. Nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO erhält ein Beteiligter, der
LesenWiedereinsetzungsantrag – und die erforderliche Begründung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auf Antrag demjenigen zu gewähren, der ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten (§ 44 Satz 1 StPO). Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum
LesenKeine Reaktion auf den Fristverlängerungsantrag
Der Anwalt hat durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass bei ausbleibender Reaktion des Gerichts auf sein Fristverlängerungsgesuch noch vor Ablauf der beantragten verlängerten Frist dort Nachfrage gehalten wird, ob und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wurde. Kommt er dem nicht nach, wird die Wiedereinsetzungsfrist spätestens zu dem Zeitpunkt in Gang
LesenWiedereinsetzungsfrist – und der Hinweis des gegnerischen Anwalts
Der deutliche Hinweis des gegnerischen Anwalts, dass die Klagebegründung nicht rechtzeitig eingereicht sei, kann die Kenntnis von einer Fristversäumnis begründen. Ein Rechtsanwalt verletzt schuldhaft eine ihm aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Anwaltsvertrag obliegende Pflicht, indem er nicht innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO Wiedereinsetzung
LesenWiedereinsetzungsfrist im Strafprozess
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist demjenigen zu gewähren, der ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten (§ 44 Satz 1 StPO). Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über
LesenDie versäumte Klagefrist – und der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist
Bei der Versäumung der Klagfrist bedarf es keiner entsprechenden ausdrücklichen gerichtlichen Mitteilung über die Fristversäumnis. Nach § 56 Abs. 1 FGO ist jemandem auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er ohne Verschulden verhindert war, die gesetzliche Frist einzuhalten. Der Antrag ist nach § 56 Abs. 2
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