Wiedereinstellung nach Befristung – und die Stufenzuordnung

Bei der Stufenzuordnung nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses, auf das der TVöD (VKA) anzuwenden ist, sind Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus vorherigen befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn es jeweils zu keiner längeren als einer sechsmonatigen rechtlichen Unterbrechung zwischen den Arbeitsverhältnissen gekommen ist. § 16 Abs. 2 Satz

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Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst – und frühere befristete Arbeitsverhältnisse

Bei der Stufenzuordnung nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses, auf das der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung anzuwenden ist, sind Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus vorherigen befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber zu berücksichtigen, wenn die Wiedereinstellung für eine gleichwertige oder gleichartige

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Wiedereinstellungsanspruch – aber doch nicht wegen eines EMRK-Verstoßes!

Die nationalen Gerichte haben die Verpflichtung, die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen und in die nationale Rechtsordnung mittels einer konventionsfreundlichen Auslegung einzupassen. Lässt sich aus dem nationalen Recht auch nach konventionsfreundlicher Auslegung unter Anwendung der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation kein Anspruch herleiten, dürfen die Gerichte keine Anspruchsgrundlage

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Anspruch auf Wiedereinstellung der Arbeitnehmer der City-BKK beim Land Berlin

Räumt ein Arbeitgeber anlässlich der Ausgliederung eines Geschäftsbereichs und des Übergangs eines Betriebsteils auf einen anderen Inhaber unter bestimmten Voraussetzungen den vom Arbeitgeberwechsel betroffenen Arbeitnehmern ein unbefristetes Rückkehrrecht ein, haben diese Anspruch auf die Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber, wenn die in der Rückkehrzusage genannten Bedingungen erfüllt sind.

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Streitwert bei Klage auf Kündigungsschutz und hilfsweise Wiedereinstellung

Bei einem Zusammentreffen eines Kündigungsschutzantrags und einer Zahlungsklage, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, besteht wirtschaftliche Teilidentität, weshalb die Streitwerte nicht zu addieren sind, sondern vom jeweils höheren Wert auszugehen ist. Der mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung des Arbeitnehmers zu bewertende allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag wirkt sich streitwerterhöhend aus, da dieser

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Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

Bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L beginnt die Stufenlaufzeit mit der Zuordnung des Beschäftigten zu einer Stufe seiner Entgeltgruppe nach seiner Einstellung nicht neu zu laufen, wenn er zuvor bereits befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war und keine schädliche Unterbrechung im Sinne des Protokollerklärung Nr.

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