Die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell ist fehlerhaft, da durch die Satzung der Stadt der gesamte Innenbereich des Stadtgebietes von Zell in die Abrechnungseinheit einbezogen worden ist, obwohl einige Stadtteile räumlich voneinander getrennt sind.
So das Verwaltungsgericht Koblenz in
Artikel lesen

