Wiederkehrende Ausbaubeiträge

Die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell ist fehlerhaft, da durch die Satzung der Stadt der gesamte Innenbereich des Stadtgebietes von Zell in die Abrechnungseinheit einbezogen worden ist, obwohl einige Stadtteile räumlich voneinander getrennt sind.

So das Verwaltungsgericht Koblenz in

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Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gemeinde berechtigt, wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau über einen längeren Zeitraum zu kalkulieren.

So das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, das sich in drei Eilverfahren mit grundlegenden Fragen der Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau befasst hat. Dieses

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Wiederkehrende Ausbaubeiträge

Es ist verfassungskonform, wenn für den Ausbau kommunaler Straßen wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz in Koblenz hat diese nochmals ausdrücklich bestätigt.

Anlass für die neuerliche Entscheidung war ein Fall aus Saarburg: Nach der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Kirf

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