Halteverbot

Der Falschparker ist immer der Halter…

Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den konkreten Fall sind zwar Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt jedoch unter anderem unter

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Willkür in Gerichtsentscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass es nicht dazu berufen ist, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemeinen inhaltlichen Nachprüfung zu unterziehen. Auch unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht und nicht

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Landgericht Koblenz

Der willkürliche Richterspruch

Ein Richterspruch verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt,

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SPD

Parteiausschluss – und die eingeschränkte Kontrolldichte staatlicher Gerichte

Die Aufhebung eines Parteiausschlusses durch ein Gericht, die unter Verkennung der insofern eingeschränkten Kontrolldichte staatlicher Gerichte erfolgt, verletzt das Willkürverbot.

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Gerichtliche Willkür im Asylverfahren

Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für die Ausübung öffentlicher Gewalt, die vom bloßen Willkürverbot bis

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Richterspruch und Willkürverbot

Ein Richterspruch verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt,

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Willkürliche Gerichtsentscheidungen

Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter

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Effektiver Rechtsschutz im Rehabilitierungsverfahren

Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt das Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren.

Das Rechtsstaatsprinzip enthält das Gebot, wirksamen Rechtsschutz zu gewähren, der grundsätzlich zu einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes führen muss. Art. 2 Abs. 1 GG

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Der rechtsprechungsresistent Amtsrichter

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Euskirchen unter anderem wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Der zuständige Richter beim Amtsgericht Euskirchen hatte einschlägige Rechtsprechung mit der Begründung nicht berücksichtigt, diese sei ihm

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Kuttenverbot im Gerichtsgebäude

Ein vom Landgerichtspräsidenten während eines Strafverfahrens erlassene Sicherheitsverfügung, nach der das Tragen von Motoradwesten im Gerichtsgebäude verboten ist, verstößt weder gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs.1 GG) noch ist der Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Strafverfahren (Art. 2

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