Die bedrängende Wirkung einer Windenergieanlage

Ist bei der Errichtung einer Windenergieanlage sichergestellt, dass die Lärmgrenzwerte auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch eine vorhandene Anlage durch Beschränkungen des Nachtbetriebs eingehalten wird, treffen einen Nachbarn keine unzumutbaren nächtlichen Lärmimmissionen.

Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen

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Der Windpark und die Schwarzstörche

Ein Anwohner kann sich gegen eine genehmigte Windenergieanlage nur insoweit zur Wehr setzen, wie seine Rechte auf Schutz gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lärm, Licht oder Schattenwurf zu erwarten sind. Sind durch die Windenergieanlagen keine unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf städtebauliche

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