Windkraftanlage

Windkrafträder, Kraniche und Fledermäuse

Naturschutzrechtliche Schutzauflagen für Kraniche und Fledermäuse dürfen nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auch dann auf vorsorgenden Annahmen beruhen, wenn belastbare fachliche Standards oder vollständige Erkenntnisse über das tatsächliche Artvorkommen noch fehlen.

So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall

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