Winterreifen: Autobahnbetreiber und Versicherungsexperten warnen vor Nachlässigkeit

Der Klimawandel hat in den vergangenen Jahren für vergleichsweise milde Winter gesorgt. Schnee und Eis waren in vielen Regionen eher die Ausnahme als die Regel. Viele Autofahrer lässt das mittlerweile am alljährlichen Wechsel auf die Winterreifen zweifeln. Aber Experten warnen hier vor Nachlässigkeit, denn der Verzicht auf Winterreifen kann fatale Folgen haben.

Winterreifen: Autobahnbetreiber und Versicherungsexperten warnen vor Nachlässigkeit

Mit schwierigen Wetterlagen muss nach wie vor gerechnet werden

Dass die Winter hierzulande milder werden, ist nicht nur ein gefühltes Phänomen. Tatsächlich belegen die Wetteraufzeichnungen immer wärmere Durchschnittstemperaturen. Kein Wunder, dass so mancher Autofahrer in Versuchung gerät, sich den Wechsel auf die Winterreifen zu ersparen. Aber das meist eher milde Winterwetter kann trügerisch sein. Denn der Klimawandel begünstigt gleichzeitig auch plötzlich auftretende Extremwetterlagen. Wetterexperten warnen davor, dass diese nun immer häufiger auftreten können.

Ein Beispiel dafür ist der Hitzesommer 2018. Aber auch das genaue Gegenteil ist möglich, wie beispielsweise das Schneechaos im Februar 2021 im sonst eher schneearmen NRW zeigt. Und damit es ohne Winterreifen beschwerlich und gefährlich auf den Straßen wird, ist gar nicht mal so viel Winterwetter wie in diesem Beispiel nötig. Experten warnen deshalb nun vor Nachlässigkeit in Sachen Winterbereifung.

Die Rechtslage in Deutschland

Einen gesetzlich vorgegebenen Zeitraum für die Verwendung von Winterreifen gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen muss die Bereifung laut § 2 Abs. 3a StVO „situativ“ angepasst sein. Das heißt, dass die Bereifung den Witterungsverhältnissen entsprechen muss.

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Was das genau bedeutet, wissen die Reifenspezialisten von 1001Reifen. Sie weisen darauf hin, dass bei Glätte, Eis und Schnee nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Diese sind speziell für solche Wetterlagen konzipiert. Autofahrer sollten sich sicherheitshalber an die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ halten, wenn es um Winterreifen geht. Am besten wird dabei auf Reifen mit dem 3PMSF-Symbol zurückgegriffen. Das ist besser bekannt als Alpin-Symbol und gekennzeichnet durch einen Berg mit einer Schneeflocke.

Reifen mit der Kennzeichnung M+S („Mud and Snow“) sind zwar bedingt für entsprechende Wetterlagen geeignet, als Winterbereifung aber nicht zugelassen. Da ihre Tauglichkeit nicht immer durch geeignete Prüfverfahren belegt ist, werden sie rechtlich nicht als Winterreifen akzeptiert.

Darauf weisen auch Autobahnbetreiber hin, denen die generell mangelnde Winterbereifung aktuell Sorgen bereitet.

Fehlende Winterreifen können als grobe Fahrlässigkeit gelten

Wer bei entsprechender Wetterlage ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Das kann auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die falsche Bereifung kann Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg zur Folge haben.
Kommt es zu einem Unfall, kann eine ungeeignete Bereifung auch als grob fahrlässig ausgelegt werden. In einer Pressemeldung weist auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) auf diese Gefahr hin. Kaskoversicherungen können in so einem Fall prüfen, ob die falsche Bereifung mitursächlich für den Schaden war. Einen Teil der Schadenssumme muss der Versicherte dann mitunter selbst tragen.

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Auch die Haftpflichtversicherung kann Probleme machen, wenn ein Fremdschaden verursacht wird. Hier zahlt die Versicherung zwar zunächst, kann dann aber Regressforderungen an den Versicherten stellen, da es sich um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung handelt.

Letztlich gilt in Sachen Winterreifen: Vorsicht ist besser als Nachsicht und das nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse anderer.

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