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Die Weinschorle als Winzerschorle

Die Verwendung des Begriffes „Winzer“ in dem Wort „Winzerschorle“ ist nicht irreführend. Das Herstellen und Abfüllen von Weinschorle in Flaschen gehört nicht zum Tätigkeitsbereich eines Winzers. Daher darf eine Weinschorle unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ vertrieben werden, auch wenn sie nicht

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Beschäftigungsverbot auf einem Weinberg

Ein Beschäftigungsverbot auf einem Weinberg ist angesichts einer bestehenden Lebensgefahr durch einen möglichen Steinschlag für die Beschäftigten gerechtfertigt.

So das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem ein Winzer vom Siebengebirge sich gegen ein Beschäftigungsverbot der Bezirksregierung Köln

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Bankgeschäfte einer Winzergenossenschaft

Die geschäftsmäßige Begründung von Verbindlichkeiten aus geschuldeten Winzergeldern, die über die Endabrechnung eines Jahrgangs hinaus vom Winzer bei der Winzergenossenschaft oder einem vergleichbaren Betrieb gegen Zahlung von Zinsen belassen werden, fällt als Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1

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Winzergelder – die Winzergenossenschaft als Bank

Winzergenossenschaften, Winzergemeinschaften und vergleichbaren Betriebe bedürfen für überjährige Zinsgeschäfte mit Winzergeldern einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt der Kläger, ein in der Pfalz ansässiger Winzer, die Beklagten als ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der

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Ein Winzerbetrieb im Ortsaußenbereich

Eine Baugenehmigung, mit der eine geplante Aussiedlung eines Winzerbetriebes in den Außenbereich eines Ortes genehmigt wird, verstößt nicht gegen drittschützende Vorschriften, wenn Immissionsrichtwerte eingehalten werden.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt in dem hier vorliegenden Fall eines Winzerbetriebes im Ortskern

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Gerichtsgebäude

Haftug für verlorene „Winzergelder“

Geschäftsführer können auch für Kundengelder haften, die bei dem Unternehmen „stehen gelassen“ werden.

In einem solchen jetzt vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall ging es um „Winzergelder“, die Winzer bei einer später in die Insolvenz gefallenen Weinkellerei stehen gelassen hatten:

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