Mit der Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen:
Anlass dafür bot dem Bundesgerichtshof ein isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich, in dem sich geschiedene Ehegatten darüber stritten, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist.
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