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Die wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Bußgeldbemessung – und der Bußgeldkatalog

Im Anwendungsbereich der Bußgeldkatalogverordnung zwingt die Amtsaufklärungspflicht das Tatgericht nur dann dazu, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen festzustellen, wenn in Bezug auf diese konkrete Anhaltspunkte für Besonderheiten vorliegen oder das Tatgericht ein Abweichen von der Regelgeldbuße auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen stützt. Die Amtsaufklärungspflicht des Tatrichters bezüglich der wirtschaftlichen

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Landgericht Bremen

Aufhebung der PKH-Bewilligung

Wird für ein Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt, kann diese Bewilligung aufgehoben werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse kurz nach Verfahrensabschluss gebessert haben. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall einer Frau entschieden, die sich gegen die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe gewehrt hat. Für einen Rechtsstreit hatte die

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Ordnungsgeld – und die Bemessung seiner Höhe

Ordnungsmittel im Sinne des § 890 ZPO sind im Hinblick auf ihren Zweck zu bemessen. Zu berücksichtigen sind deshalb bei ihrer Festsetzung insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten.

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Ordnungsgeld – und seine Bemessung

Bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 1 ZPO sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen. Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen, so ist er nach § 890 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 ZPO wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers

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Schmerzensgeld – und die wirtschaftlichen Verhältnisse

Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB aF) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Dies entschieden jetzt die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs

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