Bundesverwaltungsgericht

Kündigungssperrfristen bei Eigentumswohnungen

Wird eine vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und sodann veräußert, so kann sich der Erwerber gegenüber dem Mieter auf das Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe erst nach drei Jahren – in bestimmten Gebieten sogar erst nach 10 Jahren – seit der Veräußerung berufen, § 577a BGB. Diese Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB

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Kündigung und wirtschaftliche Verwertung

Der Vermieter einer Wohnung kann diese nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, § 573 Abs. 1 BGB. Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach dem Gesetz insbesondere vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an

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Bundesverwaltungsgericht

Kündigung zum Abriss

Die Kündigung von Mietverhältnissen ist, wie der Bundesgerichtshof jetzt in drei Urteilen entschieden hat, auch zulääsig zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks durch Abbruch eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes und Errichtung einer neuen Wohnanlage Der Bundesgerichtshof hatte in drei gleichgelagerten Fällen darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung von Mietverhältnissen gemäß §

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