Gestaltungsmissbrauch bei Cum-cum-Geschäften

Das Hessische Finanzgericht hat nunmehr erstmalig über den Kapitalsteuerabzug bei „Cum-cum-Geschäften“ entschieden. Dabei hat es der klagenden inländischen Gesellschaft einen Gestaltungsmissbrauch unterstellt und mangels wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien den beantragten Kapitalertragsteuerabzug versagt.

Bei den „Cum-cum-Geschäften“ werden Aktien ausländischer Anteilseigner

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Die eindeutige Entnahmehandlung

Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG). Dies ist

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Forstwirtschaft ist keine Liebhaberei

Bei einem Forstbetrieb, insbesondere einem sog. aussetzenden Betrieb, ist die Totalgewinnprognose objektbezogen, d.h. generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen oder bei Erwerb bereits hergestellter Baumbestände verbleibenden Umtriebszeit des darin vorherrschenden Baumbestands zu ermitteln.

Ein Steuerpflichtiger, der durch den Erwerb eines

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Cum-ex-Geschäfte

„Cum-ex-Geschäfte“ begründen kein wirtschaftliches Eigentum des Anteilserwerbers.

Mit dieser Entscheidung hat jetzt der Bundesfinanzhof die vieldiskutierte Rechtsfrage der „Cum-ex-Geschäfte“, also dem Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, beantwortet. Damit hat der Bundesfinanzhof auch

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Steuerliche Zurechnung einer Quotentreuhand

Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern –als sog. Quotentreuhand– lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird. Ein solcher quotaler Anteil ist

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Wirtschaftliches Eigentum beim Aktienkauf

Bestimmen die Parteien eines Aktienkaufvertrages den im Jahr des Vertragabschlusses zunächst nur vorläufig festgelegten Kaufpreis aufgrund eines erst im folgenden Jahr zu erstellenden Wertgutachtens und machen sie die Besitzübertragung von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig, geht das wirtschaftliche Eigentum

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