Im „Wirecard“-Komplex hat nun der Bundesgerichtshof über Ansprüche des Insolvenzverwalters zweier Wirecard-Gesellschaften gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Auskunft über den Inhalt von Handakten und auf Einsicht in diese entschieden; die Klage des Insolvenzverwalters war überwiegend erfolgreich:
Der Ausgangssachverhalt
Der Kläger ist
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