Mit der Auslegung einer Schlichtungsklausel einer Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Dem zugrunde lag ein Zivilprozess aus Hamburg: Die Parteien sind als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Partnerschaftsgesellschaft miteinander verbunden. Der Partnerschaftsvertrag enthält u.a. folgende Regelungen: § 17 PartV: Im Falle von Streitigkeiten
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