Verhandlungstisch

Die Schlichtungsklausel einer Partnerschaftsgesellschaft

Mit der Auslegung einer Schlichtungsklausel einer Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Dem zugrunde lag ein Zivilprozess aus Hamburg: Die Parteien sind als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Partnerschaftsgesellschaft miteinander verbunden. Der Partnerschaftsvertrag enthält u.a. folgende Regelungen: § 17 PartV: Im Falle von Streitigkeiten

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EY Berlin

Die fehlgeschlagene Kapitalanlage – und die vom Wirtschaftsprüfer testierte Handelsbilanz

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums bei der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß § 322 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 und 4 HGB zu befassen: In Kapitalanlagefällen kann der Tatbestand des § 826 BGB dadurch verwirklicht werden, dass ein Prospektverantwortlicher Anlageinteressenten

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Kalender

Das Honorar des Wirtschaftsprüfers – für die Abschlussprüfung vor und nach der Insolvenzeröffnung

Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen. Das

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Münzen

Bilanzielle Bewertung von Forderungen

Zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Geldforderung ist im Zivilprozess in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten, es sei denn, das Gericht verfügt ausnahmsweise selbst über die notwendige besondere Sachkunde und weist die Parteien zuvor hierauf hin. Für die Bewertung von Geldforderungen in der Handelsbilanz gilt

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Frankfurt Skyline

Die insolvente Aktiengesellschaft – und die Schweigepflicht des Wirtschaftsprüfers

Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber. Für eine juristische Person können diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum

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Deutscher Bundestag

Die Schweigepflicht des Wirtschaftsprüfers – und die Entbindung durch den Insolvenzverwalter

Die vom Insolvenzverwalter der Wirecard AG ausgesprochenen Entbindungen der Abschlussprüfer von der Schweigepflicht gegenüber dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sind wirksam. Der 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages („Wirecard-Untersuchungsausschuss“) verhängte gegen drei Zeugen ein Ordnungsgeld. Diese hatten ihr Zeugnis vor dem Untersuchungsausschuss zu den Komplex „Wirecard“ betreffenden Fragen

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Das Ausscheiden des promovierten Namensgebers aus einer Wirschaftsprüfer-Partnerschaftsgesellschaft

Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannten Partnerschaft sind die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben auch dann zur Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel des Ausgeschiedenen befugt, wenn keiner von ihnen promoviert hat. Grundsätzlich muss der Name der Partnerschaft nach §

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Landgericht Bremen

Zeugenvernehmung von BAFin-Gutachtern

Nach § 376 Abs. 1 ZPO gelten für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften. § 376 Abs. 1 ZPO setzt mithin – ebenso

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Wirtschaftsprüfer – und das Verbot gewerblicher Tätigkeit

Die Betätigung in einem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft unterfällt dem Verbot der gewerblichen Betätigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO. Das Verbot, neben einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar. Dies gilt auch für die Tätigkeit

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Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers als sittenwidrige Schädigung der Kapitalanleger

Mit der Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss (mit Lagebericht) einer Emittentin von Inhaberteilschuldverschreibungen hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Dresden zu befassen: Sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende

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Der Medienfonds, der Wirtschaftsprüfer als Mittelverwendungskontrolleur – und die Verjährung von Haftungsansprüchen

Die fünf Jahre betragende Verjährungsfrist des § 51a WPO aF findet – gegebenenfalls nach Maßgabe des § 139b Abs. 1 WPO – auf Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag Anwendung. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen dieselbe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ebenfalls Medienfonds betreffenden Urteilen vom

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Gewinnprognosen in einem Wertpapierprospekt – und die Haftung des Wirtschaftsprüfers

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die in einem Wertpapierprospekt ein fehlerhaftes Testat betreffend die Prüfung der Gewinnprognosen nach § 7 des Wertpapierprospektgesetzes i.V.m. Art. 3 und Anhang – I Nr. 13.02. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 abgegeben hat, haftet gegenüber einem Kapitalanleger nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Liegt der

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Sittenwidrige Schädigung und die Expertenhaftung

Mit der Frage der Haftung eines Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch irreführende Äußerungen bei Vorträgen und Veranstaltungen mit Vertriebsmitarbeitern über die Werthaltigkeit von Beteiligungen musste sich der Bundesgerichtshof jetzt in mehreren Verfahren befassen: Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung

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Das Wirtschaftsprüfertestat im Verkaufsprospekt

Die tatsächliche Vermutung, dass es dem Anleger für seine Anlageentscheidung auf die Richtigkeit aller wesentlichen Prospektangaben ankommt, erfasst Feststellungen in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat grundsätzlich auch dann, wenn es sich auf einen überholten Stichtag bezieht und ein neuer bestätigter Jahresabschluss zu erwarten war. Auch ein überholter Bestätigungsvermerk begründet zumindest das Vertrauen,

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Das Arbeitszimmer eines Steuerberaters

Das häusliche Arbeitszimmer ist bei einem selbständig tätigen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nicht als Betriebsstätte oder betriebsstättenähnlicher Raum anzusehen. Die hierfür aufgewandten Kosten unterliegen daher im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung den Beschränkungen für häusliche Arbeitszimmer. In einem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall verfügte der Kläger – Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft – verfügte über

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Bundesfinanzhof (BFH)

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Partnerschaftsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe geschaffen werden soll. In dem Gesetzentwurf wird das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) hinsichtlich beruflicher Fehler für eine Beschränkung der Haftung auf

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Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung im berufsgerichtlichen Verfahren

Der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung im berufsgerichtlichen Verfahren gebietet die Einbeziehung erkennbar sachlich und zeitlich zusammenhängender Pflichtverletzungen in ein gerichtliches Verfahren. Nach berufsgerichtlicher Verurteilung hindert dies die spätere Ahndung so zusammenhängender Pflichtverletzungen in einem neuen Verfahren. Im Berufsrecht gilt allgemein der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung, der auch für Disziplinarmaßnahmen nach

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Nichtzahlung einer Geldbuße und das Berufsrecht

Die Nichtbezahlung einer wegen einer Berufspflichtverletzung verhängten Geldbuße begründet regelmäßig keine gesondert zu ahndende Berufspflichtverletzung. Der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung im berufsgerichtlichen Verfahren gebietet die Einbeziehung erkennbar sachlich und zeitlich zusammenhängender Pflichtverletzungen in ein gerichtliches Verfahren. Nach berufsgerichtlicher Verurteilung hindert dies die spätere Ahndung so zusammenhängender Pflichtverletzungen in einem neuen

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Der Sachverständige im Haftungsprozess gegen Wirtschaftsprüfer

Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Entscheidung über die Erweiterung einer Niederlassung von einer zutreffend erstellten Ertragsprognose ausgegangen ist, muss das Gericht regelmäßig einen Sachverständigen hören, sofern es nicht darlegt, dass es eigene Sachkunde auf dem Gebiet der Unternehmensplanung besitzt und deswegen in der Lage

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Werbung vom Wirtschaftsprüfer – Berufsrecht vs. Dienstleistungs-Richtlinie

Eine nationale Regelung darf für Wirtschaftsprüfer kein absolutes Verbot von Kundenakquisehandlungen vorsehen. Ein solches durch die Dienstleistungs-Richtlinie untersagtes Verbot stellt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union eine Beschränkung des grenzüberschreitenden freien Dienstleistungsverkehrs dar. Die Dienstleistungs-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten spätestens bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden musste,

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Gewerbesteuerpflicht einer Freiberufler-GmbH & Co KG

Eine Freiberufler-GmbH & Co. KG erzielt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf keine freiberufliche, sondern gewerbliche Einkünfte, und dies selbst in dem Fall, dass die Komplementär-GmbH vollständig von der Geschäftsführung in der KG ausgeschlossen ist. In dem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall wendete sich eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft gegen die

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Gewerbesteuerpflicht für eine Wirtschaftsprüfungs-GmbH

Wie jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Nichtannahmebeschluss entschied, ist die Gewerbesteuerpflicht für eine Wirtschaftsprüfer-GmbH verfassungsrechtlich unbedenklich: InhaltsübersichtGewerbliche TätigkeitRechtsformneutrale BesteuerungKeine gewerbesteuerliche BegünstigungKein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Gewerbliche Tätigkeit[↑] Soweit sich die Beschwerdeführerin dagegen wendet, dass auch die Einkünfte einer aus freiberuflich tätigen Gesellschaftern bestehenden GmbH nach § 2 Abs. 2 Satz

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Der Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer

Ein Vertrag über die Prüfung eines Jahresabschlusses ist nicht schon deswegen nichtig, weil der Abschlussprüfer den Jahresabschluss entgegen dem Verbot in § 319 HGB nach Vertragsabschluss selbst teilweise neu erstellt und prüft. Nach § 319 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, Abs. 3 Nr. 4 HGB in der Fassung vom

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Keine Sekundärhaftung der Wirtschaftsprüfer

Der als Jahresabschlussprüfer tätige Wirtschaftsprüfer unterliegt nicht der Sekunderhaftung, wie sie die Rechtsprechung etwa für Rechtsanwälte und Steuerberater entwickelt hat. Der Jahresabschlussprüfer, der der von ihm geprüften Gesellschaft wegen Pflichtverletzungen bei der Prüfung zum Schadensersatz verpflichtet ist, kann ihr die Mitverursachung des entstandenen Schadens durch ihren Geschäftsführer grundsätzlich gemäß §

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Winteraktion mit Smart-Cabrios

Eine Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft, bei der den als Vermittlern angesprochenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem attraktiven Gewinn – in dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ein Smart-Cabriolet – angeboten wird, ist unlauter i.S. von §§ 3,

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Phoenix, die BaFin und die Wirtschaftsprüfer

Einer Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung des Bankensystems steht gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das einen Prüfungsauftrag der BaFin unzureichend erfüllt hat, kein Schadensersatzanspruch zu, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Die Klägerin des jetzt vom BGH entschiedenen Falls ist eine gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) vom

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