Auf Wirtschaftswegen zum Gewerbebetrieb

Lässt ein Bebauungsplan die gewerbliche Nutzung zu, muss die Erschließungsanlage es ermöglichen, mit dem für die gewerbliche Nutzung erforderlichen LKW-Verkehr auf das Gewerbegrundstück aufzufahren. Auf die Nutzung eines Wirtschaftsweges als illegale Zuwegung kann der Gewerbetreibende keinesfalls verwiesen werden.

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