Mitbestimmung des Personalrats bei wissenschaftlichen Mitarbeitern

Hat die Dienst­stel­le einen Be­schäf­tig­ten mit über­wie­gend wis­sen­schaft­li­cher Tä­tig­keit nicht dar­auf hin­ge­wie­sen, dass er in sei­ner Per­so­nal­an­ge­le­gen­heit die Mit­be­stim­mung des Per­so­nal­rats be­an­tra­gen kann, so ist der Per­so­nal­rat gleich­wohl nicht zur Mit­be­stim­mung be­ru­fen, so­lan­ge der Be­schäf­tig­te den An­trag nicht ge­stellt hat.

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