§ 2 WissZeitVG schließt eine Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht aus. Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Bezugnahme auf § 2 Abs. 1 WissZeitVG sthet einer Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht entgegen. Die unter § 14 Abs. 1
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