Die Berechnung der Studienplatzkapazitäten nach dem „konkreten Stellenprinzip“ im Bremischen Hochschulzulassungsgesetz ist verfassungsgemäß. Mit der jetzt vor Bundesverfassungsgericht erfolgreichen angenommenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Universität Bremen gegen drei im Eilverfahren gefasste Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Bremen. Diese verpflichteten – im Unterschied zum Verwaltungsgericht – die Universität, Studienbewerber im Bachelorstudiengang Psychologie nach
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