Oberlandesgericht München

Risikolebensversicherung – und die in der Wohlverhaltensphase angefallene Todesfallleistung

Nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist eine Nachtragsverteilung anzuordnen, wenn nach dem Schlusstermin Gegenstände der Masse ermittelt werden. Dies gilt auch für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei dem während der Wohlverhaltensphase entstandenen Anspruch auf die Todesfallleistung aus der von der Schuldnerin abgeschlossenen Risikolebensversicherung handelt es sich um einen Gegenstand

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Rückstellung für die Verfahrenskosten der Wohlverhaltensphase

Der Insolvenzverwalter hat eine Rückstellung für nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode entstehende Verfahrenskosten zu bilden, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners die in diesem Verfahrensabschnitt voraussichtlich entstehenden Verfahrenskosten durch die in diesem Verfahrensabschnitt mutmaßlich zu erwartenden Einkünfte nicht gedeckt sind. Soweit eine derartige Rückstellung möglich

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Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen in der Wohlverhaltensphase

Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 1. September 2010 darf ein durch eine insolvenzfreie Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden. Dies gilt auch für Ansprüche, die der Schuldner nach Einstellung des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensphase erwirbt. Denn dass sich nach Maßgabe der Regelungen der Insolvenzordnung im

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Deliktische Forderungen während der Wohlverhaltensperiode

Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann ein Insolvenzgläubiger von Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch in den Vorrechtsbereich für solche Forderungen nicht vollstrecken. Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum gilt das Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO auch für solche Gläubiger, deren Forderung aus einer

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Verfahrenskostenhilfe und Ratenzahlungsverpflichtung

Bei der Ermittlung des notwendige Lebensbedarf eines Kindes im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) findet bei der Berücksichtigung von Kindergeld eine Orientierung an den Mindestbedarfsbeträgen im Rahmen des § 115 Absatz 1 Satz 2 ZPO statt. In dem hier vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall hält der Antragsteller eine monatliche Rate in

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Restschuldbefreiung bei Gläubigertausch

Auf Antrag des Schuldners ist die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen, wenn der Schuldner mit allen Insolvenzgläubigern, die Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, in der Wohlverhaltensperiode einen Vergleich schließt und die Ansprüche dieser Gläubiger danach durch Teilzahlung und Teilerlass erloschen sind. Vorraussetzung hierfür ist die Tilgung der

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Das Vermächtnis in der Wohlverhaltensphase

Tritt der Erbfall in der Wohlverhaltensphase ein, entsteht die Obliegenheit des Schuldners, die Hälfte des Wertes des Vermächtnisses an den Treuhänder abzuführen, erst mit der Annahme des Vermächtnisses. Der Schuldner hat in der Wohlverhaltensphase bestimmte Obliegenheiten zu beachten, da ihm ansonsten die Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1

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Restschuldbefreiung und Pflichtteilsverzicht

Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Insolvenzschuldners dar. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen, das meinte, aus § 83 Abs. 1 InsO sei die eindeutige Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen, dass allein der Schuldner über

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