Falsche Angaben für das Wohnbauförderungsdarlehn

Werden aus öffentlichen Mitteln Wohnbauförderungsdarlehen infolge falscher Angaben einem Bauherrn gewährt, der die Voraussetzungen für die Leistung dieser Subvention (hier: nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes – WoFG) nicht erfüllt, besteht der Schaden des Darlehensgebers schon in der Eingehung der Darlehensverpflichtung mit dem nicht förderungswürdigen Bauherrn. Ziel der Wohnungsbauförderung ist die

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Vergaberichtlinien für gemeindliche Baugrundstücke

Eine Gemeinde darf an ihren Richtlinien zur Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke auch dann festhalten, wenn aufgrund geringer Nachfrage seit längerem kein Grundstück mehr vergeben wurde. In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Fall beschloss der Rat der beklagten Ortsgemeinde im Dezember 1999, fünf gemeindeeigene Baugrundstücke an einheimische Familien zu

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